Die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Innenverpackungen aus Papier oder Pappe drfen nicht verwendet werden, wenn sich der Stoff whrend der Befrderung verflssigen kann. Innenverpackungen aus Kunststoff, Papier oder Pappe mssen staubdicht sein.
Auenverpackungen aus flexiblem Kunststoff (51H) drfen nur mit flexiblen Innenverpackungen verwendet werden.

Das Hchstvolumen der Groverpackung darf max. 3 m betragen.

Sondervorschrift fr die Verpackung L3:
Fr die UN-Nummern 1309, 1376, 1483, 1869, 2793, 2858 und 2878 mssen die flexiblen Innenverpackungen oder Innenverpackungen aus Pappe staubdicht und wasserbestndig oder mit einer staubdichten und wasserbestndigen Auskleidung versehen sein.
